ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die Sie mit Ihrer Unterschrift unter die Reiseanmeldung in ihrer Gesamtheit verbindlich anerkennen. Die nachfolgenden „Geschäftsbedingungen“ ergänzen die Paragraphen 651 c ff. GBG und bilden die rechtliche Grundlage für die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer und uns als Reiseveranstalter / Reisevermittler.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns mit der Annahme unverzüglich nach Vertragsabschluß eine Reisebestätigung in Schriftform. Anmeldung und Annahme sind Formfrei.
Melden Sie die Reise auch für weitere Reiseteilnehmer an, haften Sie für deren vertragliche Verpflichtung, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernehmen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, auf dessen Grundlage der Vertrag zustande kommt, wenn Sie die Annahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, z. B. durch Zahlung des Reisepreises erklären.
2. Bezahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheines nach § 651 k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 260,-€ pro Person, zusätzlich einer Versicherungsprämie fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Reiseantritt ohne gesonderte Aufforderung zu zahlen. Erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhalten Sie die Reiseunterlagen. Wird der Reisepreis nicht gezahlt, stellt dies einen konkludenten Rücktritt vom Vertrag dar, der die Stornokosten gemäß Ziffer 5.1. auslöst.
3. Leistungen
Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt oder eine sonstige Reiseausschreibung von uns bestimmt. Abänderungen und Nebenabreden, die von den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes abweichen, bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Wir behalten uns vor, vor Vertragsabschluß Prospektangaben einschließlich der Preise zu ändern. Über diese Änderung werden Sie vor der Buchung informiert.
4. Leistungs- und Preisänderung
änderung oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Über leistungs- Änderungen oder Abweichungen setzen wir Sie unverzüglich in Kenntnis. Gegebenfalls bieten wir ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.
Wir sind berechtigt , den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis zu ändern, wenn sich nach Abschluss des Reisevertrages die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltende Wechselkurs ändern und zwar nach Maßgabe folgender Berechnung:
Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachstehenden Berechnungen erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen können wir den auf den Einzelplatz des jeweiligen Beförderungsmittels entfallenden anteiligen Erhöhungsbetrag von Ihnen verlangen. Ändert sich nach Abschluss des Reisevertrages der Wechselkurs für die gebuchte Reise, können wir die sich daraus ergebende Erhöhung auf den Reisepreis berechnen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren und den Preiserhöhungsgrund darzulegen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertiger Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unseren Angebot anzubieten. Sie haben uns unverzüglich nach Eingang der Preiserhöhungsmitteilung zu erklären, welche Rechte sie geltend machen.
5 . Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Rücktritt
Sie haben das Recht, jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. In diesem Fall und des Fall des Nichtantritts der Reise können wir eine angemessene Endschädigung verlangen, da wir nach Maßgabe folgender pauschaler Stornokosten je angemeldeter Reise berechnen.
60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, maximal jedoch 150,-€
59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
29 - 8 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
ab 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise oder bei Reiseabbruch 90 % des Reisepreises.
Entsprechend §309 Pkt. 5 BGB sind Sie im Falle des Eintritts eines Stornierungsfalles berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.2. Umbuchungen, Buchungsänderungen, Buchungsergänzungen
Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5. 1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Bei Änderungen, die ohne große Aufwendungen realisierbar sind, jedoch die Erstellung einer neuen Rechnung zur folge haben, berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 30 €.
5.3. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Als Reiseveranstalter können wir in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertig ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
6.2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei einer nicht erreichen Mindesteilnehmerzahl
In der Beschreibung der Reise (Prospekt, Katalog, Internet) wird ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen. Der Reiseveranstalter hat das Recht bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl die Reise nicht durchzuführen.
Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Absatz 1 unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis 4 Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Der Reisende kann die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der reisende hat dem Reiseveranstalter gegenüber sein Recht nach Absatz 3 unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters geltend zu machen. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Absatz 3 Gebrauch, so ist der von dem Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
7. Versicherungen
Entsprechend dem Europäischen Reiserecht sind wir bei der Länsförsäkring Värmland versichert. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rat und Tat Versicherung oder zumindest die Reisekostenrücktrittsversicherung . Einen geeigneten Vordruck der Europäischen Reiseversicherung erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.
8. Aufhebung des Vertrages wegen Außergewöhnlicher Umstände
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung , Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder Gleichgewichtiger Fälle berechtigen beide Teile nach Maßgabe dieser Vorschrift zu kündigen.
Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag nicht erfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 . Der Reiseveranstalter haftet für die konkrete Beschreibung des Reiseverlaufes und des Objektes. Er haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Buchung. Der Reiseveranstalter haftet nach den Gesetzlichen Bestimmungen. (Gilt ebenfalls für eventuelle internationale Übereinkommen und auf diesen beruhenden gesetzlichen Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter Bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann. Der Reiseveranstalter kann sich gegenüber dem Reisenden berufen.) Bei Vertragsbruch seitens des Objektbesitzers bietet der Reiseveranstalter einen kostenlosen Rücktritt an. Die Haftung des Reiseveranstalters beschränkt sich, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird in jedem Falle auf den dreifachen Reisepreises für Sach- und Vermögensschäden.
9.2. Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen bei eventuellen Schäden am Objekt, Ausstattung, Ausrüstung, Zubehör und Umgebung, gleichen falls bei Beanstandung des oben angegebenen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Vorkommnisse und Gegebenheiten, die nicht dass Objekt und dessen Beschreibung direkt betreffen. Unvorhersehbare Änderungen und Veränderungen können sein: plötzliche Gesetzesänderungen, Änderungen bestehenden Rechts des täglichen Lebens, Angelrechte, Preiserhöhungen für bestehende Angel- oder sonstige Lizenzen, plötzliche Verbote zur Betretung der verschiedenen Einrichtungen, Ländereien, Gewässer oder sonstige Areale. Der Reiseveranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Umweltschäden. Militärübungen, Kriege, Katastrophen, Streiks, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, klimatische Veränderungen, politische Veränderungen usw...Der Reiseveranstalter haftet nicht für Störungen bei Fremdleistungen (Fährpassagen).Der Reiseveranstalter ist aus der Haftung ausgeschlossen bei der Ausübung aller Aktivitäten, wie zu Beispiel Nutzung von Booten, Hochseefischerei, Sportfischerei u a. Auch wenn die Möglichkeiten zur Ausübung der Aktivitäten vom Reiseveranstalter gewährt werden, geschieht dies ausschließlich auf eignes Risiko des Kunden. Es kann keine Fanggarantie gegeben werden, ebenso kann für die Qualität der Fische und für den Erfolg des Fischfangs nicht garantiert werden. Eine Wettergarantie ist ausgeschlossen.
10 . Gewährleistung und Abhilfe
10.1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, sofern diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
10.2. Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt angezeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
10.3. Ist die Reise mangelhaft und leistet der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden zu bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Veranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
10.4. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht diese Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag Kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
10.5. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 471 BGB).Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. Der Veranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind.
10.6. Der Reisende kann unbeschadet einer Minderung und der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter PJ-Erlebnis Profis, Peter Jäkel nicht zu vertreten hat.
11. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Die Benutzung von Booten und Motoren erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Es besteht die gesetzliche Pflicht zum tragen von Schwimmwesten.
Der Reisende (Kunde) ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Störungen der angebotenen Leistungen, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Sollte die Mitwirkungspflicht vom Kunden unterlassen werden, schließt dies einen eventuell geforderten Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter aus.
12. Haftung des Kunden
Der Reisende haftet für die von ihn verursachten Schäden. Zerstörungen und Beschädigungen an Booten, Motoren, Propellern, Echoloten und Einrichtungsgegenständen sind sofort nach dem Eintreten der Beschädigung durch den Verursacher zu melden. Die Kosten für einen gleichwertigen Ersatz hat der Verursacher sofort im vollen Umfang vor Ort zu begleichen.
13. Fährbestellung
Der Reiseveranstalter bietet eine Pauschalreise in Verbindung mit Fährpassagen und mit einem Objekt an. Die Bezahlung findet zwischen Kunden (Besteller) und Reiseveranstalter statt. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Zahlung des Kunden pünktlich an die Reederei zu überweisen. Nach der Aushändigung des Fährtickets an den Kunden läuft das übrige zwischen Reederei und Kunden ab. Der Reiseveranstalter kann für Störungen oder sonstige Widrigkeiten irgendwelcher Art in Bezug auf die Beförderung sowie füür das Wohl des Kunden und der mitreisenden Personen während der Überfahrten (Hin- und Rückfahrt) sowie der Ankunft im Hafen usw. nicht haftbar gemacht werden.
14. Flugreisen
Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tot oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Erhaltung der Frist gehindert waren. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir die Ansprüche schriftlich geltend machen zu machen. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
16. Zoll-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung aller Zoll-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Kosten die aus Nichtbeachtung oder Unkenntnis entstehen, haftet allein der Reisende.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18. Datenschutz
Alle uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
19. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Klagen der Reisende ist Karlstad, Bei Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder Gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist Karlstad Gerichtstand.